Sie sind hier:
  • Seminare der UK Bremen

Aufsichtspflichtverantwortung


Veranstaltungskategorie

Seminare Schulen und Kindertageseinrichtungen


Zielgruppen

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Kita-Träger und Kita-Leitung
  • Personalräte
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Stellvertretende Kita-Leitungen


Voraussetzung

keine


Ansprechpartner

Oya Olivia Kocsis
Telefon: 0421 35012-18
E-Mail: seminare@ukbremen.de


Hinweise

In dem Online-Seminar soll aufgezeigt werden, wieviel Aufsicht ist nötig und wann beginnt und wann endet diese.

Grundsätzlich beginnt die Aufsichtspflicht bei Ankunft des Kindes zu Beginn der Öffnungszeit mit der Übergabe des Kindes in die Obhut der pädagogischen Fachkraft. Die Aufsichtspflicht des Personals endet dann, wenn das Kind am Ende der Öffnungszeit von der pädagogischen Fachkraft an die Abholberechtigten übergeben wird und die Einrichtung wieder verlässt. Hauptaufgabe der Tageseinrichtung ist die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder und nicht die Beaufsichtigung. Daher richten sich Art und Umfang der Aufsicht nach dem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Aus diesem Grund gibt es auch keine festgelegten Rezepte, wie und in welchem Umfang sie ausgeübt werden muss.

Mit wachsender Selbständigkeit suchen Kinder neue Herausforderungen und gehen auch riskante Situationen ein. Unterstützt werden sie hierbei von geduldigen und Mut machenden Erwachsenen, die nur eingreifen, wenn Gefahr droht.

Kleine Risiken müssen von den Kindern selbst erlebbar und erlernbar sein, damit werden sie beherrschbar und einschätzbar. Ein überschaubares Risiko im Spiel der Kinder muss daher ermöglicht werden. Damit erwerben sie zunehmend Autonomie und Kompetenz.

Die Frage „Wie viel Aufsicht ist notwendig, lässt sich nicht allgemein beantworten. Es handelt sich letztlich um ein Bedingungsverhältnis, das in jeder Situation neu zu bestimmen ist:
Es gilt: „So viel Förderung wie möglich, soviel Aufsicht wie nötig“.

Sollte Ihnen die Teilnahme nicht mehr möglich sein, melden Sie sich bitte spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn bei uns ab, damit wir den freien Seminarplatz anderweitig vergeben können.
Wenn Sie sich verspätet abmelden oder unentschuldigt fehlen, behalten wir uns vor, Ihre Teilnahmeberechtigung für weitere Seminare und Veranstaltungen der UK Bremen zu prüfen.

Sollte Ihnen die Teilnahme nicht mehr möglich sein, melden Sie sich bitte spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn bei uns ab, damit wir den freien Seminarplatz anderweitig vergeben können.
Wenn Sie sich verspätet abmelden oder unentschuldigt fehlen, behalten wir uns vor, Ihre Teilnahmeberechtigung für weitere Seminare und Veranstaltungen der UK Bremen zu prüfen.

Seminar­nummer Termin Ort Verantwortliche Person
Anmeldung möglich KDP-26-06-25 25.06.2026
10:00 - 12:00
Online Dirk Pargmann


Sie benötigen weitere Informationen?
Wir helfen Ihnen gerne.
*Pflichtfeld