Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung
Veranstaltungskategorie
Allgemeine Unfallversicherung
Zielgruppen
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Personalvertretungen
- Vorgesetzte
Voraussetzung
keine
Inhalt
- Ermitteln von Gefährdungen - mögliche Hilfsmittel
- Beurteilen und priorisieren von Gefährdungen
- Erstellen und Anpassen von Betriebsanweisungen
- Durchführen von Unterweisungen auf Grundlage von Betriebsanweisungen
- Rechtlichen Hintergründe
Hinweise
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und den dazu erforderlichen Prozess samt Ergebnis nachvollziehbar zu dokumentieren. In der Regel obliegt es der Kita-Leitung sich um die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu kümmern. Es werden Wege aufgezeigt, wie mit Unterstützung durch Personen mit fachlicher Expertise und weiteren Hilfsmitteln dieses gut gelingen kann. Mit konkreten Beispielen aus dem Alltag der Kita wird aufgezeigt, wie sich der Prozess der Gefährdungsbeurteilung durchführen lässt.
Die dokumentierten Ergebnisse dienen darüber hinaus auch für die Erstellung von erforderlichen Betriebsanweisungen. Sofern diese als Grundlage für die jährlichen Unterweisungen dienen, wäre gleichzeitig der Inhalt der Unterweisungen nachweislich dokumentiert.